Neuigkeiten

Neuigkeit

ELR-Programm 2019


ELR- Anträge für das Programmjahr 2019
 
 
Das Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen einer Gemeinde durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln sowie der Abwanderung entgegenzuwirken. 
Neben der Stärkung des Ortskerns werden über das ELR Maßnahmen zur Festigung und Weiterentwicklung des ortsansässigen Gewerbes gefördert. Sofern ein Unternehmer seinen Betrieb erweitern möchte, bietet das ELR interessante Fördermöglichkeiten. Grundlegende Voraussetzung hierbei ist, dass durch die Betriebserweiterung gemeindebezogen mindestens ein zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen wird. Reine Betriebsverlagerungen sind im Rahmen des ELR nicht förderfähig.    
 
Die Anträge sind gemäß Ausschreibung des Jahresprogramms 2019 bis zum 30.09.2018 beim Landratsamt und dem Regierungspräsidium einzureichen. Im Vorfeld sind aber noch viele Überlegungen zu tätigen und Grundlagen für die Antragstellung zu schaffen. So sind Bau- oder Umbaupläne zu fertigen und eine detaillierte Kostenschätzung zu erstellen. Darüber hinaus muss auch die Finanzierung geregelt werden. Dies nimmt viel Zeit in Anspruch. Daher sollten sich Interessenten rechtzeitig Gedanken machen und die notwendigen Schritte in die Wege leiten.
Um Ihre Anträge fristgerecht einreichen zu können benötigen wir die entsprechenden Unterlagen bis spätestens 15.08.2018.
Leider können in der Regel nicht alle Förderanträge bewilligt werden. Dies hängt immer von der Zahl der Anträge und der zu verteilenden Zuschussmittel ab.
 
Sollten Sie an einer ELR-Förderung interessiert sein, beraten wir Sie gerne. Bitte kommen Sie auf uns zu, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können.   
 
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Spaichingen
Marleen Woelke
Telefon: (07424) 9571-200
Telefax: (07424) 9571-219
E-Mail: marleen.woelke(at)spaichingen.de
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK