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Pressemitteilung des Bürgermeisters der Stadt Spaichingen - Der Fall Braungart: ein Fall für die Schwäbische Zeitung
Reaktion des Bürgermeisters auf die Presseveröffentlichung des Heuberger Boten vom 30.08.2018


Als unrichtig und unverschämt bezeichnet Bürgermeister Schuhmacher die Presseveröffentlichung der Ortsredakteurin im Heuberger Boten vom 30.08.2018.
Unrichtig insofern, als dass plakativ Behauptungen aufgestellt werden, die die Redakteurin nur vom Hörensagen von vermeintlichen Zeugen kennt, deren Wahrheitsgehalt sie jedoch überhaupt nicht überprüft hat.
Als unverschämt, als dass von Handgreiflichkeiten die Rede ist, die es so wie geschildert nicht gegeben hat.
Als unverschämt auch deswegen, weil die Redakteurin zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte vermengt, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben um nur Stimmung gegen den Bürgermeister zu machen, weil sie wahrscheinlich – wie in der Vergangenheit auch schon auf Grundlage Ihrer bisherigen Berichterstattungen zu vermuten ist – ein Problem mit dem Bürgermeister hat.
Professionell ist nach Ansicht des Bürgermeisters weder der Artikel, noch die Meinungsäußerung der Redakteurin hierzu.
Aus diesem Grund ist es aus seiner Sicht notwendig, den von ihr geschilderten Sachverhalt richtig zu stellen.
Tatsache ist, dass in einer Anschlussunterbringungsunterkunft der Stadt eine serbische Familie untergebracht ist, die keine Bleibeberechtigung in Deutschland hat und die schon seit längerem die Bundesrepublik hätte verlassen müssen.
Die Ankündigung der Familie, freiwillig auszureisen, um einer Abschiebung zu entgehen, wurde nicht umgesetzt (die Familie ist nicht freiwillig ausgereist), weswegen die Familie, obgleich sie bereits die notwendigen Ausreisepapiere vom Landratsamt erhalten hatte, immer noch in Deutschland lebt.
Eine erneute freiwillige Ausreise wurde von der Familie nun erneut angekündigt, womöglich wieder, um einer Abschiebung zuvorzukommen. Hierbei muss man wissen, dass nach erfolgter Abschiebung einer Person ein Einreiseverbot für einen bestimmten Zeitraum besteht; bei einer freiwilligen Ausreise ist dies nicht so.
In diesem Fall waren die zur Ausreise notwendigen Ausweispapiere nur auf einen bestimmten Zeitraum befristet. Weil das Landratsamt die freiwillige Ausreise nicht hinreichend forciert hat, müssen nun erst neue Ausweispapiere bereitgestellt werden. Wie lange das dauern wird, kann das Landratsamt nicht verlässlich sagen.
Soviel zur Vorgeschichte.
In der Anschlussunterkunft war die Familie in der Vergangenheit bereits mehrfach verhaltensauffällig, auch polizeibekannt.
Am vergangenen Dienstagnachmittag (28.08.2018) hielt sich die Familie auf dem Marktplatz in Spaichingen auf, als die mit der „Flüchtlingsunterbringung“ bei der Stadt beauftragte Angestellte der Stadtverwaltung von der Mittagspause zurückkehrend auf den Marktplatz Richtung Rathaus lief.
Frau P. (die Frau der ausreisepflichtigen serbischen Familie) kam, nachdem sie die Sachbearbeiterin der Stadt auf dem Marktplatz laufen sah, auf diese zu und schlug ihr völlig unerwartet mit dem Arm ins Gesicht, so dass sich die Angestellte der Stadt zur Behandlung und Kontrolle ins Krankenhaus Spaichingen begeben musste.
Auf diesen Vorfall hin hat der Bürgermeister entschieden, dass diese Familie Hausverbot in städtischem Wohnraum erteilt bekommt und angeordnet, dass die Familie die ihr zugewiesene Wohnung in der Anschlussunterbringungsunterkunft zu verlassen hat. Zugleich habe er die zuständige Angestellte beim Landratsamt angerufen und mitgeteilt, dass sich das Landratsamt um die Familie kümmern müsse.
Auch beim Eintreffen an der Anschlussunterkunft war das Gewaltpotenzial der ausreisepflichtigen Frau so hoch, dass sie die anwesende Angestellte der Stadt wieder körperlich angreifen wollte.
So der Sachverhalt.


Es ist nur folgerichtig, ein Hausverweis auszusprechen, wenn Gefahr besteht, dass Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen, die die Anschlussunterbringung regelmäßig besuchen müssen, in ihrer körperlichen Integrität oder ihrer Gesundheit bedroht werden und Angriffe der Bewohner mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind.
Vor dem Hintergrund des vorbeschilderten Sachverhalts fragt sich Bürgermeister Schuhmacher, ob die Schwäbische Zeitung die Berichterstattung der Ortsredakteurin nicht endlich zum Anlass nehmen sollte, den Fall Braungart zu einem Fall zu machen, der auch die Chefetage des Verlags interessieren sollte.
„Wer für sich in Anspruch nimmt, ein seriös arbeitender Zeitungsverlag zu sein, der muss spätestens bei solch bisweilen unrichtigen Berichterstattungen reagieren und personelle Konsequenzen ziehen. Hier geht es nicht mehr um Wahrheitssuche, denn vielmehr um populistische Aufmache auf niedrigstem Niveau“, urteilt Bürgermeister Schuhmacher abschließend.
Der Bürgermeister teilt abschließend mit, dass er an seiner Haltung auch weiterhin festhalten wird, auch wenn die Familie vom Landratsamt noch zugewiesen ist.
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