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Entscheidung des Gemeinderats zum Kreisklinikum - Resolution


Resolution des Gemeinderats der Stadt Spaichingen zur der vom Aufsichtsratsvorsitzenden der Klinik gGmbH bekannt gegebenen und beabsichtigten Strukturänderung am Gesundheitszentrum Spaichingen

hier:  Aufforderungsschreiben an den Aufsichtsratsvorsitzenden der Klinik gGmbH und Vorsitzenden des Kreistages

Sehr geehrter Vorsitzender des Aufsichtsrates der Klinik gGmbH Herr Bär,

Sie haben im Dezember des vergangenen Jahres Bürgermeister Schuhmacher darüber informiert, dass der Aufsichtsrat der Klinikgesellschaft auf den Vorschlag der Geschäftsleitung und Ihr Betreiben hin, strukturelle Änderungen am Gesundheitszentrum Spaichingen beschlossen habe.

Ihr Vorschlag, den Sie zwischenzeitlich bekannt gegeben haben, sieht eine Verlagerung der Inneren Medizin nebst Geriatrie an den Standort Tuttlingen vor. Die Notfallaufnahmeeinrichtung soll nicht mehr im 24 Stunden Betrieb aufrechterhalten werden, sondern allenfalls tageszeitlich an Werktagen. Der Betrieb des Bettenhauses soll in einem kurzen Zeitfenster in seiner heutigen Versorgungsstruktur der Möglichkeit stationärer Aufnahme aufgegeben werden. Wie das Gesundheitszentrum Spaichingen zur Versorgung der Bevölkerung ausgestaltet werden soll, sei noch nicht abschließend geklärt. Jedenfalls solle am Standort des Gesundheitszentrums Tuttlingen ein Bettenhaus und ein neuer OP Saal gebaut und ein vorhandener OP Saal grundlegend saniert werden.

Sie haben angekündigt, dass Sie der Gesellschafterin – dem Kreistag – die Entscheidung bereits am 6. März 2019 mit dieser Zielrichtung zur Beschlussfassung vorlegen wollen.

Der Gemeinderat der Stadt Spaichingen bittet Sie eindringlich im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt darum, diesen Kreisrat nicht im März mit der Angelegenheit mit der Zielrichtung einer Beschlussfassung in der von Ihnen bisher beabsichtigten Art und Weise zu befassen.
Der Gemeinderat der Stadt Spaichingen bittet alle Verantwortungsträger des Kreistages im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt darum, in dieser Wahlperiode des Kreistages keine Entscheidungen zu Strukturänderungen der Klinikgesellschaft zu treffen.

 
Begründung:

Mit der Schaffung von erweiterten Bürgerbeteiligungsverfahren hat die Landesregierung den Willen artikuliert, Bürgerinnen und Bürger stärker in Entscheidungsprozesse einzubinden und deren Mitwirkungsmöglichkeit zu stärken. Dies soll insbesondere für Angelegenheiten gelten, die für den Bereich der Daseinsvorsorge und der Entwicklung einer Raumschaft von großer Bedeutung und Tragweite sind. Zwar hat der Gesetzgeber in die Landkreisordnung die Möglichkeit eines Bürgerentscheids nicht aufgenommen, allerdings kann dies nicht so gewertet werden, dass er keine Bürgerbeteiligung in Angelegenheiten eines Landkreises wollte.
 
Die Frage der Ausrichtung eines seit annähernd 50 Jahren mit zwei Standorten geführten Klinikums in „Kreishand“ ist eine solche Angelegenheit von grundlegender Bedeutung.

Eine Entscheidung hierüber in einem Prozess zu treffen, der gerade einmal zweieinhalb Monate andauert, würde in Anbetracht der hohen Versorgungswirkung durch das Gesundheitszentrum Spaichingen, der Wichtigkeit der Angelegenheit nicht gerecht. Besonders auch vor dem Hintergrund, dass sich mehr als 10.000 Bürgerinnen und Bürger in einer Unterschriftenaktion gegen „voreilige“ Strukturentscheidungen ausgesprochen haben.

Das Ziel aller am Prozeß Beteiligter muss es sein, die Gesellschaft als Betreiberin des Klinikums in eine Lage zu versetzen, damit den Änderungen im Gesundheitswesen Rechnung getragen, ohne dass hierfür Standorte, die bisher gut funktioniert haben, vorschnell – wie auch immer – geopfert werden. Dies vor allem dann, wenn die beabsichtige Änderung einen hohen Investitionsbedarf auslöst und gar nicht geklärt ist, wie diese Investition überhaupt finanziert werden soll; geschweige denn, mit welchen betrieblichen Leistungssteigerungen eine Refinanzierung gelingen soll.

Bei alledem darf nicht vergessen werden, dass diese Klinikstruktur seit Jahrzehnten allen Änderungen des Gesundheitswesens Stand gehalten hat, weil der politische Wille vorhanden war, die Leistungserbringung auch bis zu einem bestimmten Betrag über Steuermittel im Interesse der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu unterstützen. Der vom Kreistag hierfür in politischer Absichtserklärung bereit gestellte Betrag in Höhe einer Million € p.a. ist in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft worden. Auch vor diesem Hintergrund besteht kein Bedarf an vorschneller Entscheidung, weil das Klinikum nicht gefährdet ist.

Im Jahr 2012 hat die Fa. solidaris als Gutachterin den Auftrag erhalten ein umfassendes Strukturgutachten zur Zukunftsfähigkeit der Klinik zu erstellen. Gegenstand der Beauftragung war seinerzeit unter anderem, dass verschiedene Organisationsmodelle, ihre Auswirkungen auf notwendige Investitionsmaßnahmen und ihre Chancen auf die Steigerung der Ertragssituation untersucht werden. Aus der seinerzeit vom Gutachter vorgenommenen, grundlegenden Datenerhebung konnten verlässliche Aussagen getroffen werden, die es den politisch Verantwortlichen des Kreistages ermöglicht haben, seinerzeit zukunftweisende Entscheidungen zu treffen. Eine Grundaussage des Gutachtens war unter anderem auch, dass der Erhalt beider Standorte Vorteile bringen kann.

Dass sich diese Schlussfolgerung geändert haben soll ist nicht belegt. Dass die Ersparnis von Investitionen am Standort Tuttlingen mit Ausnutzung von Ressourcen und Infrastruktur am Standort Spaichingen nicht gut sein kann und im Ergebnis sogar eine bessere Ertragssituation zu generieren vermag, ist nicht belegt. Dies deswegen nicht, weil es nicht untersucht worden ist.

Auch das Argument, wonach eine Leitungsstelle am Klinikstandort Spaichingen nicht besetzt werden könne ist zwischenzeitlich mit der Erklärung der Bereitschaft von Ärzten, sich in Verantwortung nehmen zu lassen, widerlegt.
 
Zusammenfassend macht es aus Sicht des Gemeinderates der Stadt Spaichingen Sinn, ein umfassendes Gutachten zur Frage der Zukunftsfähigkeit des Klinikums mit gleichlautendem Auftrag an die Fa. solidaris oder ein seinerzeit mit der Begutachtung beschäftigten Gutachter in Auftrag zu geben.

Dies deswegen, weil das Unternehmen bzw. die seinerzeit mit der Begutachtung betrauten Gutachter die Klinik bestens kennen und hierdurch ein umfassendes Einarbeiten nicht mehr nötig sein wird. Zum zweiten deswegen, weil mit der gleichlautenden Beauftragung garantiert wird, dass alle denkbaren Szenarien vorgeschlagen und betriebswirtschaftlich umfassend ausgewertet werden.

Der Gemeinderat der Stadt bittet im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger in dieser wichtigen Frage sowohl in der notwendigen und auskömmlichen Zeit, als auch im Interesse der notwendigen und gebotenen umfassenden Sachverhaltsaufklärung zu entscheiden. Dies kann nur gelingen, wenn die Entscheidung über Strukturänderungen vertagt und in die Entscheidungskompetenz des ab Juni 2019 gewählten Kreistages gelegt wird. Eine solche Entscheidung braucht Zeit und Fachleute.
 
Für die Stadt Spaichingen auf Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Spaichingen
 
 
Hans Georg Schuhmacher
Bürgermeister
 
Anlage:
Beschlussfassung des Gemeinderates in der Sitzung am 25.02.2019
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