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Pressemitteilung zum Artikel der Ortsredakteurin des Heuberger Boten vom 28.08.2019 zum Bebauungsplanverfahren "Ried/Hochsteig"


PRESSEMITTEILUNG
zum Artikel der Ortsredakteurin des Heuberger Boten
vom 28.08.2019 zum Bebauungsplanverfahren „Ried/Hochsteig“

 
Kaum neigt sich die Ferienzeit dem Ende zu, schießt sich die Ortsredakteurin des Heuberger Boten in gewohnter Manier auf die Stadt und respektive auf den Bürgermeister ein.

Anlass hierfür glaubt sie in einem Verfahren zu finden, welches sich erst im Stadium der Bürgerbeteiligung befindet. Ohne zu wissen, wie Einwendungen in diesem Verfahren gewertet werden – sofern welche erhoben würden – kündigt die Berichterstatterin nur an, dass sie gehört habe, dass da etwas seitens Betroffener kommen würde. Mehr gibt es nicht an Informationen.

Um den Eindruck von Vetternwirtschaft zu erzeugen nennt sie auch gleich einen Eigentümer, der auch von ihr namentlich genannt wird, weil er Gemeinderat ist und – so hat es sie schon in der Vergangenheit berichtet – eine Nähe zum Bürgermeister haben soll. Sie behauptet, dass gerade zu dessen Gunsten ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, womit sie nachweislich nicht Recht hat.

Unerwähnt lässt sie indes wahrscheinlich bewusst, dass es im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans noch weitere Grundstücke gibt, die nicht bebaut sind und dass auch Erweiterungen oder Veränderungen an Bestandsgebäuden, so wie sie in der Vergangenheit auch erfolgt sind, im Verfahren geregelt werden sollen.

Unerwähnt lässt die Redakteurin auch, dass dieses Verfahren bereits am 26.11.2018 eingeleitet worden und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Zeitraum vom 10.12.2018 bis 27.12.2018 stattgefunden hat.

Bereits im Vorfeld der frühzeitigen Beteiligung hat Bürgermeister Schuhmacher die betroffenen Anwohner am 7.11.2018 zu einem Informationsgespräch ins Rathaus eingeladen, um mit Ihnen die Planung zu besprechen. Weitere Gespräche fanden am 13.03.2019 und am 3.04.2019 statt, im Rahmen derer die Interessierten über alles informiert worden sind, was es an Änderungen geben soll. Anregungen aus der Bürgerschaft, die an diesen Terminen geäußert worden sind, sind – soweit sie in einem Plan geregelt werden können – weitestgehend berücksichtigt worden.  
 
Die Ortsredakteurin lässt bewusst offen, wer mit der beabsichtigten Planung nicht einverstanden sei, weil sie es nicht weiß. Ebenfalls vermag sie die Vorlagen für den Gemeinderat nicht zu lesen.

Es geht entgegen der Behauptung eines von ihr zitierten Anwalts nicht um eine verdichtete Bebauung. Sofern dieser Anwalt diese Behauptung aufgestellt hat, muss ihm unterstellt werden, dass er sich ebenso wenig mit dem Planentwurf befasst hat, wie die Redakteurin selbst.
 
Tatsache ist, dass die Baufenster, auf denen gebaut werden kann im Planentwurf nicht anders sind als in den Bestandsplänen des seit über 40 Jahren bestehenden Bebauungsplans. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1977. Änderungen des Planes, die ausschließlich zurückgehen auf Bebauungswünsche der Anwohner, hat es in den Jahren 1978, 1983, 1988, 1992 und zuletzt 2002 gegeben. Alleine die Anzahl der Änderungen zeigt, wie sich die Bebauung in den letzten Jahrzehnten geändert hat.

Soweit die Ortsredakteurin im Bericht ein bisher unbebautes Grundstück anspricht, verschweigt sie dem Leser desgleichen, dass gerade dieses Grundstück nach den Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplans mit mehreren Wohneinheiten bebaut werden könnte, ohne dass es einer Änderung des Bebauungsplans bedürfte.

Die Genehmigung müsste also nach den Festsetzungen des derzeit gültigen Bebauungsplans erteilt werden; nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans, der weder in der Amtszeit Bürgermeister Schuhmachers erstellt noch in ihr bisher geändert worden ist.

Gerade um eine mehrgeschossige, uneinheitliche Bauweise zu vermeiden und um zu vermeiden, dass der Eindruck von Gefälligkeitsgenehmigungen entsteht, hat Bürgermeister Schuhmacher mit der Zielrichtung, dass die gewachsenen Strukturen des Plangebiets weitestgehend erhalten bleiben darauf gedrängt, dass der Bebauungsplan geändert wird, was der Gemeinderat auch mehrheitlich beschlossen hat. Damit ist ein umfassendes und transparentes Verfahren mit hoher Beteiligungsmöglichkeit aller Betroffener und der Fachbehörden in Gang gesetzt worden und damit ist zugleich jedweder Anschein von Gefälligkeiten ausgeschlossen.
 
Die Urfassung des Bebauungsplanes - so ist es in der, der Redakteurin vor liegenden Vorlage des Gemeinderats vom 26.11.2018 nachzulesen - hat eine zwingend zweigeschossige Bauweise in weiten Teilen des Plangebiets vorgesehen. Erst auf den Willen der Anwohner hatte man im Jahr 1978 die zwingend zweigeschossige Bauweise auf die weitere Möglichkeit eingeschossiger Bauweise mit Untergeschoss abgeändert.

Der jetzt vorgelegte Planentwurf sieht in Teilen des Gebiets, in denen mehrheitlich eingeschossige Bauweise vorhanden ist auch künftig zwingend eingeschossige Bauweise vor, in dem übrigen Plangebiet die Möglichkeit maximal zweigeschossiger Bauweise. Die Dachform ist auf ein Satteldach festgeschrieben, um zu vermeiden, dass die Homogenität des Gebiets gestört wird.

Um zu vermeiden, dass viele Wohnungen entstehen können, sind im Bebauungsplan weitere Festsetzungen getroffen, die auf die Wünsche der Anwohner zurück zu führen sind.
So ist in allen Bereichen die Dachneigung festgelegt, um zu vermeiden, dass das Dachgeschoss zum Vollgeschoss ausgebaut werden kann. Des Weiteren sind Festsetzungen für die Traufhöhe bei eingeschossigen Gebäuden von 3,00 m und bei zweigeschossigen Gebäuden von 6,00 m aufgenommen.

Die Festschreibung der Anzahl der Wohnungen ist städtebaulich damit ohne Belang. Soweit die Redakteurin behauptet, es bestünde Gefahr, dass Parkchaos entsteht, ist ihr entgangen, dass der Gemeinderat in der Vergangenheit bereits festgelegt hat, dass pro Wohnung zwei Stellplätze auf dem jeweils eigenen Grundstück nachzuweisen sind.
 
Bürgermeister Schuhmacher wertet die Berichterstattung als reine Stimmungsmache der Ortsredakteurin um eine friedvolle Stimmung in der Stadt zu Ihren Zwecken aufzuheizen.

„Würde sich die Redakteurin mit den Inhalten der Vorlagen befassen, würde sie mit Sicherheit zu anderen Wertungen kommen müssen. Dass sie dies nicht tut, ist Beleg dafür, dass sie ihrer Berichterstattung andere Motive zugrunde legt, als die Bürgerschaft zum richtigen Zeitpunkt zu informieren.“ teilt Bürgermeister Schuhmacher mit. Für ihn ist das Verhalten der Redakteurin nichts Neues. Für die Bürgerschaft ist es einmal wieder nur Information über Halbwahrheiten.

Interessant müsste für die Redakteurin doch die Frage sein, ob diejenigen Personen, die sich jetzt anwaltschaftlich vertreten lassen oder die Einwendungen erheben, gerade in der Vergangenheit nicht auch in den Genuss von Befreiungen und Änderungen des Bebauungsplans gekommen sind.
 
 
 
 
 
 
Hans Georg Schuhmacher
Bürgermeister
 

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