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Erweiterung der Notbetreuung in den Schulen und Kindergärten ab 27.04.2020


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat nunmehr weitergehende Informationen zur Erweiterung der Notfallbetreuung veröffentlicht.
 
Berechtigt zur Inanspruchnahme der Notfallbetreuung für Schülerinnen und Schüler an der Schillerschule und der Rupert-Mayer-Schule, der Klassenstufen 5, 6 und 7 sowie in den Kindergärten sind ab dem 27.04.2020 Kinder, deren beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende außerhalb der Wohnung
  • eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen,
  • von ihrem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind,
eine entsprechende Bescheinigung vorlegen und durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind.

Bei selbständig oder freiberuflich Tätigen genügt eine Eigenbescheinigung. Weiterhin bedarf es der Erklärung beider Erziehungsberechtigten oder von der oder dem Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
 
Die in der erweiterten Notbetreuung zulässige Gruppengröße beträgt bei Kindertageseinrichtungen höchstens die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße, in Schulen höchstens die Hälfte des für die Regelklassen der jeweiligen Schulart maßgeblichen Klassenteilers.
 
Durch die weitgehende Öffnung einerseits und die hygienischen Einschränkungen andererseits ist damit zu rechnen, dass die Kapazitäten unter Umständen nicht ausreichen, um alle Kinder betreuen zu können. Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um für alle teilnahmeberechtigten Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, sind vorrangig die Kinder aufzunehmen,
  • bei denen einer der Erziehungsberechtigten oder die oder der Alleinerziehende in der kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich ist oder
  • für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist oder
  • die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.
 
Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtungen dann immer noch nicht ausreichen, entscheidet die Stadt Spaichingen nach pflichtgemäßem Ermessen über die Aufnahme der Kinder.

Bei Fragen können Sie sich telefonisch an die Kindergartenverwaltung unter der Telefonnummer: 07424 9571 111 richten oder senden Sie eine E-Mail  an Frau Carina Schuller (carina.schuller(at)spaichingen.de).

Ihre Stadtverwaltung
 

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