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Wiedereröffnung des Außenbereichs "Stadion Unterbach"


 Liebe Vereinsverantwortliche,

wie Sie sicherlich bereits der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums, die am 10.05.2020 durch öffentliche Bekanntmachung notverkündet wurde, entnehmen konnten, dürfen „Freiluftsportanlagen“ zu Trainings- und Übungszwecken unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben wieder betrieben werden.

Wir werden deshalb den Außenbereich des Stadions ab 18. Mai wieder in Betrieb nehmen. Folgende Vorgaben müssen zwingend eingehalten werden:

1. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheit muss ein Abstand von mind. eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein  direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt!

2. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie Fußballfeldern oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 qm zulässig; 

Für unser Stadion sind hierzu folgende max. Personenzahlen auf den Plätzen/ Feldern zugelassen:
  • Rasenplatz: 35 Personen
  • Kleinspielfeld: 15 Personen
  • Kunstrasenplatz: 35 Personen

3. Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
4. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten. Falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen  sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
5. Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitärräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen. Die Toiletten, die von außen zugänglich sind, sind geöffnet.
6. In den Toiletten wird ein Hinweis auf gründliches Händewaschen angebracht; Handdesinfektionsmittel wird ebenfalls zur Verfügung gestellt.
7. Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine Verantwortliche Person zu benennen , die für die Einhaltung der o.g. Regeln verantwortlich ist.
8. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren.

Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen,
- die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind
- die Symptome eines Atemwegsinfekts (Husten, Fieber, Atemnot oder sämtliche Erkältungssymptome) aufweisen
- ebenfalls vom Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die mit einer Personen im gleichen Haushalt leben, die o.g. Symptome aufweist
- mit positivem Corona-Test (mind. 14 Tage zuhause bleiben) 

Bitte beachten Sie zusätzlich folgendes:
- alleine zum Training fahren
- fertig umgezogen erst kurz vor Trainingsbeginn in das Stadion kommen
- eigene Trinkfalsche mitnehmen
- keine Begrüßungsrituale (Hände geben / Umarmungen) etc.
- vor und nach dem Training mind. 30 Sek. Hände waschen
- nach dem Training direkt nach Hause um dort zu duschen 

Fußballmannschaften dürfen Training etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen durchführen.

Spiele jeglicher Art (Freundschaftsspiele, Übungsspiele etc.) sind verboten!
Wir bitten um Verständnis und Beachtung!

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