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Wiedereröffnung der Sportanlagen und Sportstätten


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wie Sie sicherlich bereits der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums, die am 22.05.2020 durch öffentliche Bekanntmachung notverkündet wurde entnehmen konnten, dürfen „Sportanlagen/Sportstätten“ zu Trainings- und Übungszwecken unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben ab 02.06.2020 wieder betrieben werden.

Folgende Vorgaben müssen zwingend eingehalten werden:

Sportanlage/Sportstätte max. Personenzahl nacha) (inklusive Trainer/in) max. Personenzahl nachb) (inklusive Trainer/in)
Sporthalle Schillerschule Hallenteil A:    8
Hallenteil B:    8
Hallenteil C:    8
Hallenteil A:   35
Hallenteil B:    35
Hallenteil C:    35
Sporthalle Unterbach Hallenteil A:    10
Hallenteil B:    10
Hallenteil C:    10
Hallenteil A:    41
Hallenteil B:    41
Hallenteil C:    41
Spiegelsaal max. 1 Personen max. 6 Personen
Mehrzweckhalle max. 5 Personen max. 22 Personen
Alte Turnhalle max. 9 Personen max. 38 Personen
Stadthalle Hallenteil 1
(bei Bühne):   10
Hallenteil 2
(Eingang):        9
Hallenteil 1
(bei Bühne):  42
Hallenteil 2
(Eingang):     37

Trainings- und Übungseinheiten (bitte o.g. max. Personenzahlen beachten):
  • a) mit Raumwegen (u.a. Tanz, Kinderturnen, Ballsportarten, Badminton, Parkour)
  • b) mit einer Beibehaltung des individuellen Standorts, insbesondere Training an festen Geräten und Übungen auf persönlichen Matten (u.a. Gymnastik, Turnen, Klettern)
Für die Einhaltung der Vorschriften sind die Trainer/innen der jeweiligen Gruppe verantwortlich. Sie tragen dafür Sorge, dass sich die Trainings- und Übungsteilnehmer daran halten.
Außerdem müssen die Trainer dokumentieren, welche Teilnehmer im Training waren à hierzu müssen zwingend folgende Daten der Teilnehmer/innen erhoben werden:
  • Name
  • Vorname
  • Beginn und Ende des Trainings- bzw. Übungsbesuchs
  • Telefonnummer oder Wohnadresse
Ein Besuch des Trainings ist nur möglich, wenn die vollständigen Daten abgegeben werden. Andernfalls kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht am Training mit machen.
Diese Daten müssen 1x wöchentlich gebündelt über den Vorstand des Vereins an die Stadt Spaichingen (Frau Schuller) gesendet werden, sodass Infektionsketten nachverfolgt werden können. 4 Wochen nach der Erhebung werden diese Daten gelöscht.
 
Beachten Sie bitte, dass:
  • Nutzer/innen sich bereits außerhalb der Einrichtungen (zuhause) umziehen müssen.
  • Ansammlungen im Eingangsbereich untersagt sind.
  • keine Begrüßungsrituale (Handshakes/ Umarmungen etc.) erlaubt sind.
  • vor und nach dem Training die Nutzer/innen gründlich Händewaschen (mind. 30 Sekunden) müssen. Ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher stehen zur Verfügung.
  • Nutzung der Umkleiden und Duschen untersagt ist. Toiletten dürfen genutzt werden. In Sportstätten mit mehreren Hallenteilen ist für jeden Hallenteil eine Toilettenanlage zugeordnet worden (diese ist farblich gekennzeichnet).
  • auf ein regelmäßiges Lüften der Einrichtungen ist zu achten ist.
  • benutzte Sport- und Trainingsgeräte nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden müssen; Sofern dies nicht möglich ist, (z.B. bei Hochsprungmatten, Bodenläufer etc.) ist vor und nach der Benutzung dieser Geräte auf entsprechende Handhygiene zu achten.
  • Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten auf ein Mindestmaß zu beschränken sind.
  • falls Toiletten die Einhaltung des Sicherheitsabstands von mind. 1,5 Metern nicht zulassen, müssen diese zeitlich versetzt betreten und verlassen werden.
In Sportstätten mit Trennvorhängen bleiben diese ab 02.06.2020 dauerhaft herunter gefahren. Änderungen hieran sind untersagt.
 
Während der gesamten Trainings- und Übungseinheit
  •  muss ein Abstand von mind. 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt!
  •  sind in geschlossenen Räumen hochintensive Ausdauerbelastungen untersagt!
Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen,
  • die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind
  • die Symptome eines Atemwegsinfekts (Husten, Fieber, Atemnot oder sämtliche Erkältungssymptome) aufweisen
  • ebenfalls vom Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die mit einer Personen im gleichen Haushalt leben, die o.g. Symptome aufweist
  • mit positivem Corona-Test (mind. 14 Tage zuhause bleiben)
 
Wir bitten um Verständnis und Beachtung!

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