Neuigkeiten

Neuigkeit

Änderung der Corona-Verordnung zum 6. August


Geltungsdauer
Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rechtzeitig die notwendige Planungs- und Regelungssicherheit, da die meisten Regelungen der Corona-Verordnung zum 31. August 2020 – und damit während der Sommerferien – außer Kraft getreten wären.

Mund-Nasen-Bedeckung
  • Ab dem 14. September 2020 muss an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden
Kontaktnachverfolgung
  • Die Alternativmöglichkeit zur Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Datenerhebung wird gestrichen.
  • Bei Großmärkten, Spezial- und Jahrmärkten entfällt die Pflicht zur Datenerhebung.
  • In Betriebskantinen muss nur bei externen Gästen eine Datenverarbeitung erfolgen.
Die ganze Corona-Verordnung findet ihr hier: https://bit.ly/30uiSh1


Ihre Stadtverwaltung
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK