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Pressemitteilung: Landkreis erlässt Allgemeinverfügung für nächtliche Ausgangsbeschränkungen


Die bisher pauschal geltenden Regelungen bezüglich der Ausgangsbeschränkungen (tagsüber wie auch nachts) sind wegfallen. Weiterhin ihre Gültigkeit behalten hingegen die Kontaktbeschränkungen. Wie bisher sind private Zusammenkünfte und Treffen nur für max. 5 Personen aus einem Haushalt + 1 weitere Person aus einem anderen Haushalt möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt. Allerdings können nächtliche Ausgangsbeschränkungen auf lokaler Ebene dort erforderlich sein, wo die Inzidenzwerte bei über 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen liegen. Das Sozialministerium hat die Landkreise deshalb gestern Abend per Erlass angewiesen, solche Ausgangsbeschränkungen per Allgemeinverfügung zu regeln, wenn die dafür geltenden Voraussetzungen vorliegen. Für den Landkreis Tuttlingen ist dies der Fall, so dass heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen wurde. Sie tritt mit Bekanntmachung auf der Homepage morgen 00.00 Uhr in Kraft und ist vorerst bis zum 28. Februar 2021 befristet.

Der Landkreis Tuttlingen ist vor einigen Tagen unter die Inzidenz von 100 gerutscht und die Zahlen gehen zwar langsam, aber kontinuierlich zurück. Das Ziel ist weiterhin, unter den Schwellenwert von 50 zu sinken, um schon bald von den dann möglichen Lockerungen zu profitieren. Umgerechnet entspricht der Inzidenzwert von 50 auf 100.000 Einwohnern einer Zahl von 70 Neuinfektionen in sieben aufeinanderfolgenden Tagen, durchschnittlich also 10 pro Tag. „Davon sind wir noch etwas entfernt“, kommentiert Landrat Stefan Bär die Berechnung. „Die Entwicklungen bei uns im Kreis gehen in die richtige Richtung. Ich möchte mich bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ausdrücklich bedanken, die durch ihr Verhalten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Infektionszahlen geleistet haben“, zeigt sich der Landrat erfreut über die Ergebnisse der letzten Tage. Entscheidend ist nun, erklärt der Landrat, dass wir unseren gemeinsamen Erfolg nicht schon bald wieder durch unüberlegtes und vorschnelles Handeln aufs Spiel setzen, sondern konsequent daran arbeiten, diesen Zielwert zu unterschreiten.

Basierend auf den Beschlüssen des Bundes und der Länder ist mit weiteren Änderungen in der Corona-Verordnung zeitnah zu rechnen. Der Landkreis erwartet diese zum Wochenende.

Was beinhaltet die nächtliche Ausgangsbeschränkung konkret?

Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen folgender triftiger Gründe gestattet:

  •  Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  • Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 4 CoronaVO,
  • Versammlungen im Sinne des § 11 CoronaVO,
  • Veranstaltungen im Sinne des § 12 Absätze 1 und 2 CoronaVO,
  • Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbarenberuflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung sowie der Teilnahme ehrenamtlicher tätiger Personen an Übungen und Einsätzen der Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
  • Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft,
  • Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen,
  • Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
  • Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
  • unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden,
  • Maßnahmen der Wahlwerbung für die in § 1b Absatz 2 Corona VO genannten Wahlen und Abstimmungen, insbesondere die Verteilung von Flyern und Plakatierung vorbehaltlich behördlicher Erlaubnisse, und
  • sonstige vergleichbar gewichtige Gründe

Die Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage des Landkreises Tuttlingen.

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