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Öffnungsstufe 2 tritt in Kraft // Weitere Erleichterungen für Bürger*innen im Landkreis Tuttlingen


Weitere Erleichterungen für Bürger*innen im Landkreis Tuttlingen

Das Landratsamt gibt am Donnerstag, dem 17. Juni 2021 öffentlich bekannt, dass die Öffnungsstufe 2 nach § 21 der Corona-Verordnung am Freitag, dem 18. Juni 2021 in Kraft treten wird. Demnach können sich Bürger*innen des Landkreises Tuttlingen über zahlreiche weitere Lockerungen freuen. Vor allem Kulturschaffenden, Sportlern, dem stationären Einzelhandel, Betreibern von Sportstätten und Fitnessstudios, Gewerbetreibenden und Gastronomen dürften die zusätzlichen Erleichterungen entgegenkommen.

Ab Freitag sind sowohl Veranstaltungen im Innen- wie Außenbereich wieder möglich, dazu gehören Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen mit bis zu 250 Teilnehmer*innen im Freien oder 100 Teilnehmer*innen innerhalb geschlossener Räume. Dasselbe gilt für Vortrags- und Informationsveran-staltungen, für Gremiensitzungen von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebes oder der sozialen Fürsorge dienen sowie für Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports und des Spitzen- und Profisports. Für die Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen gilt überdies, dass es keine Teilnehmerbegrenzung gibt. Auch der Betrieb von Messen-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist
wieder gestattet und Museumsführungen und touristische Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 20 Personen dürfen wieder durchgeführt werden. Schank- und Speisewirtschaften, darunter auch Shisha- und Raucherbars, dürfen ihre Öffnungszeiten um eine Stunde verlängern und ab sofort zwischen 6 Uhr und 22 Uhr ihre Tore öffnen.
Eine Übersicht über alle weiteren Lockerungen finden Sie unter www.landkreis-tuttlingen.de.

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