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Neue Corona-Verordnung


Die Landesregierung hat eine Überarbeitung der Corona-Verordnung beschlossen, welche ab morgen, den 15. Oktober, gilt. Neu ist vor allem das 2G-Optionsmodell.

Veranstalter, Dienstleister oder Händler können sich beim 2G-Modell dafür entscheiden, den Zutritt nur noch für geimpfte und genesene Personen zu gestatten. Dies müssen sie, etwa durch einen Aushang, für alle Teilnehmenden sowie Kundinnen und Kunden deutlich machen. In der Basisstufe entfällt dann die Maskenpflicht für die Teilnehmenden sowie Kundinnen und Kunden. Für Beschäftigte/Mitarbeitende gilt weiterhin auch bei 2G die Maskenpflicht, da eine Offenlegung des Impfstatus aus Datenschutzgründen nicht zulässig ist.

Wie beim 3G-Modell sind auch bei 2G-Modell müssen Besucher, Teilnehmer, Kunden und Gäste den Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Ansonsten dürfen sie die Einrichtung nicht betreten oder nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

Bei Großveranstaltungen entfällt beim 2G-Optionsmodell die Personenobergrenze. So können etwa in Stadien wieder so viele Zuschauerinnen und Zuschauer an Veranstaltungen teilnehmen, wie es die ursprüngliche Kapazität zulässt.

Alle Änderungen auf einen Blick findet ihr hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211015_Auf_einen_Blick_DE.pdf

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