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Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich


Seit dem 01.09.2022 ist die EnSikuV (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen, kurz: Kurzfristenenergiesicherungsverordnung) in Kraft. Hierin werden Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von 6 Monaten während der Heizperiode im Winter 2022/2023 geregelt. Sie ist neben einer weiteren Verordnung über Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen Teil der dritten Säule des Energiesicherungspakets. Beide Verordnungen bewirken eine jährliche Einsparung von knapp 2% des deutschen Gasverbrauchs sowie weiterer Einsparungen beim Stromverbrauch.

Der Bereich „Beleuchtung öffentlicher Gebäude und Denkmäler“ der EnSikuV wird ab morgen 13.09.2022 bereits vorab zu den weiteren folgenden Maßnahmen umgesetzt. Demnach werden die Außenbeleuchtung des Rathauses und gewisse Teile des Marktplatzes sowie der Stadtpfarrkirche und der Kirche auf dem Dreifaltigkeitsberg ausgeschalten, weitere Gebäude folgen. In den kommenden Tagen bzw. zur Heizperiode werden weitere Maßnahmen hinzukommen. U.a. werden Höchsttemperaturen für Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden begrenzt sowie der Betrieb von Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden angepasst.

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