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ELR-Anträge für das Programmjahr 2024


Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2024 ist die Sicherung lokaler und regionaler Strukturen, um die teilweise gravierenden Auswirkungen des Klimawandels sowie auch soziale und wirtschaftliche Herausforderungen bestmöglich abzufedern. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Im Förderschwerpunkt Wohnen werden die Erhaltung und Stärkung insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen); innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert.

Förderfähig sind hier nur Projekte die im Bereich „Hofen“ liegen.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig. Zu beachten ist, dass Neubauprojekte in diesem Förderschwerpunkt nur dann förderfähig sind, sofern die Tragwerkskonstruktion aus einem CO2-speichernden Material besteht.

Die Anträge sind gemäß Ausschreibung des Jahresprogramms 2024 bis zum 29.09.2023 beim Landratsamt und dem Regierungspräsidium einzureichen. Im Vorfeld sind aber noch viele Überlegungen zu tätigen und Grundlagen für die Antragstellung zu schaffen. So sind Bau- oder Umbaupläne zu fertigen und eine detaillierte Kostenschätzung zu erstellen. Im Falle einer Modernisierung ist der derzeitige Zustand des Gebäudes zu dokumentieren. Darüber hinaus muss auch die Finanzierung geregelt werden. Dies nimmt viel Zeit in Anspruch. Daher sollten sich Interessenten rechtzeitig Gedanken machen und die notwendigen Schritte in die Wege leiten.

Um Ihre Anträge fristgerecht einreichen zu können benötigen wir die entsprechenden Unterlagen bis spätestens 11.08.2023.

Leider können in der Regel nicht alle Förderanträge bewilligt werden. Dies hängt immer von der Zahl der Anträge und der zu verteilenden Zuschussmittel ab.

Sollten Sie an einer ELR-Förderung interessiert sein, beraten wir Sie gerne. Bitte kommen Sie auf uns zu, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können.

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