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Dienstleistung

Rentenangelegenheiten (gesetzliche Rentenversicherung)

Anträge:

  • Regelaltersrente
Voraussetzungen: Erreichen des Regelrentenalters (65 + Anhebung), mind. 5 Jahre Beitragsjahre, geklärtes Rentenversicherungskonto
  • Rente für langjährig Versicherte
Voraussetzungen: Erreichen des erforderlichen Lebensalters (65 + Anhebung), mind. 35 Beitragsjahre, geklärtes Rentenversicherungskonto
  • Rente für besonders langjährig Versicherte
Voraussetzungen: Erreichen des erforderlichen Lebensalters (63 + Anhebung), mind. 45 Beitragsjahre, geklärtes Rentenversicherungskonto
  • Rente für behinderte Menschen
Voraussetzungen: Erreichen des erforderlichen Lebensalters (63 + Anhebung), mind. 35 Jahre Wartezeit, geklärtes Rentenversicherungskonto
  • Erwerbminderungsrente
Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, mind. 5 Versicherungsjahre, davon 3 Beitragsjahre
  • Hinterbliebenenrente
Verstorbene hat mind. 5 Jahre Wartezeit od. bereits Rente bezogen, bei Ehegatten: keine Wiederheirat des Hinterbliebenen
  • Kontenklärung

Verfahrensablauf

Den Rentenantrag können Sie im Rahmen einer persönlichen Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Sie können auch die Hilfe von Mitarbeitern der Versicherungsämter oder der Stadtverwaltung Spaichingen in Anspruch nehmen. Außerdem ist es möglich, die Formulare anzufordern oder den Antrag direkt online auszufüllen und abzuschicken. Alles, was Sie dazu wissen müssen, finden Sie unter der Internetadresse www.deutsche-rentenversicherung.de

Können Sie Ihren Rentenantrag nicht selbst stellen, zum Beispiel weil Sie erkrankt sind, sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens damit beauftragen. Der Vertrauensperson müssen Sie dafür eine schriftliche Vollmacht erteilen.
 
Um einen Termin für die Antragstellung (bei der Stadtverwaltung Spaichingen) zu vereinbaren, füllen Sie bitte das Online-Formular aus oder setzen Sie sich mit einer der zuständigen Sachbearbeiterinnen in Verbindung.
 
Nach Bewilligung des Antrags überweist die Deutsche Rentenversicherung Ihre Rente zum Ende des Monats auf Ihr Konto. Davon wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Frist/Dauer

Stellen Sie den Antrag etwa drei Monate vor dem maßgeblichen Monat, in dem Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, dann beginnt die Altersrente von dem Monat an, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Um einen Termin für die Antragstellung (bei der Stadtverwaltung Spaichingen) zu vereinbaren, füllen Sie bitte das Online-Formular aus oder setzen Sie sich mit einer der zuständigen Sachbearbeiterinnen in Verbindung.

Wir bitten Sie, Terminengpässe in den Urlaubszeiten zu berücksichtigen und Ihre Antragstellung dementsprechend früh anzumelden!

Sonstiges

Die Rentenversicherung muss über jede Änderung der im Rentenantrag gemachten Angaben informiert werden.
 
Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren von der Rentenversicherung errechnet.
 
Termine vereinbaren Sie bitte bei der Rentenversicherung Villingen-Schwenningen, Tel: 07721/99-150

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