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Dienstleistung

Wasserzählererfassung aufgrund eines Einzuges, Umzuges oder Auszuges (Kundenwechsel)

Bei Ihnen steht ein Eigentums- oder Mieterwechsel (Kundenwechsel) unterjährig bevor? Damit das Steueramt der Stadt Spaichingen die Abrechnung der Wasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr durchführen kann, wird der Wasserzählerstand zum Zeitpunkt des Kundenwechsels benötigt.

Verfahrensablauf

Sie können den Wasserzählerstand über folgende Wege mitteilen:

  • Onlineantrag von service-bw
  • telefonisch
  • per E-Mail: wasserzaehler_e-mail(at)spaichingen.de
Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie, dass Sie bei dem Onlineantrag über service-bw ausschließlich den Wasserzählerstand bei einem Kundenwechsel mitteilen können.

Um den Wasserzählerstand zur Jahresabrechnung mitzuteilen klicken Sie hier↗. (Achtung, dieser Link funktioniert erst Ende des Jahres.)

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