Wasserzählererfassung aufgrund eines Einzuges, Umzuges oder Auszuges (Kundenwechsel)
Bei Ihnen steht ein Eigentums- oder Mieterwechsel (Kundenwechsel) unterjährig bevor? Damit das Steueramt der Stadt Spaichingen die Abrechnung der Wasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr durchführen kann, wird der Wasserzählerstand zum Zeitpunkt des Kundenwechsels benötigt.
Mitarbeiter
Formular & Online-Prozess
Verfahrensablauf
Sie können den Wasserzählerstand über folgende Wege mitteilen:
- Onlineantrag von service-bw
- telefonisch
- per E-Mail: wasserzaehler_e-mail(at)spaichingen.de
Weitere Hinweise
Bitte beachten Sie, dass Sie bei dem Onlineantrag über service-bw ausschließlich den Wasserzählerstand bei einem Kundenwechsel mitteilen können.
Um den Wasserzählerstand zur Jahresabrechnung mitzuteilen klicken Sie hier↗. (Achtung, dieser Link funktioniert erst Ende des Jahres.)
Zugehörigkeit zu