Rathaus

Dienstleistung

Flächennutzungsplan einsehen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

  • Wohnbauflächen,
  • Gewerbe- und Industriebauflächen,
  • Grünflächen oder
  • Verkehrsflächen.

Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung
Die Einsicht in den Flächennutzungsplan ist kostenlos. Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplanes ist möglich. Die Gebühren richten sich nach der Größe des Ausschnitts. Bitte informieren Sie sich vorab beim zuständigen Mitarbeiter.
Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB)

  • § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
  • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
  • § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
Vertiefende Informationen

UVP-Portal

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