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Dienstleistung

Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

zuständige Stelle
  • der Träger der Einrichtung oder
  • die Gemeindeverwaltung oder
  • direkt die Kindergartenleitung
Formular & Online-Prozess
Voraussetzungen
  • Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
  • Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht.
Verfahrensablauf

Fragen Sie vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind infrage kommt (z.B. Öffnungszeiten, Angebot von Mahlzeiten, erzieherische Schwerpunkte).

Lassen Sie Ihr Kind vormerken. Dies ist je nach Träger unterschiedlich geregelt. In einigen Einrichtungen erhalten Sie einen Termin zu einem persönlichen Gespräch, in anderen ist eine Vormerkung telefonisch möglich.

Lassen Sie Ihr Kind ärztlich untersuchen. Mit der ärztlichen Bescheinigung über die Untersuchung wird bestätigt, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.

Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die tägliche Betreuungszeit, Betreuungskosten und Kündigungsfristen.

Erkundigen Sie sich nach den Anmeldeformalitäten bitte direkt beim freien Träger oder dem Betreiber des Kindergartens.

Erforderliche Unterlagen
  • ärztliche Bescheinigung
    Als ärztliche Untersuchung gelten auch die kostenlosen ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U 7 und U 8) entsprechend dem Untersuchungsheft für Kinder.
  • gegebenenfalls Impfnachweise (Kopie des Impfpasses)
Frist/Dauer

Hinweis: Die Einhaltung der Anmeldefrist ist für die Einrichtungen wichtig, um die Platzvergabe sinnvoll planen zu können. Die meisten Plätze werden dann frei, wenn die größeren Kinder in die Schule gehen – das ist Anfang September. In vielen Einrichtungen ist aber auch eine Anmeldung zu einem anderen Zeitpunkt möglich, da auch im Laufe des Kindergartenjahres Plätze frei werden können. Allerdings sind die Chancen dann geringer, einen Platz zum gewünschten Zeitpunkt zu erhalten.

Kosten/Leistung

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind in allen Spaichinger Kindergärten einheitlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Der Gemeinde- und Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben eine gemeinsame Empfehlung zur Gestaltung der Elternbeiträge für den Besuch eines Regelkindergartens ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie oder gewährt "Geschwisterermäßigung" bei gleichzeitigem Kindergartenbesuch.

Vertiefende Informationen

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.

Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

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