Brandverhütungsschau
Die Baurechtbehörde führt bei bestimmten Bauten und Einrichtungen wie z.B. Hochhäuser, Krankenhäuser, Versammlungsstätten usw. in einem Zeitabstand von 5 Jahren Brandverhütungsschauen durch. Bei dieser Begehung wird festgestellt, ob der Entstehung oder Ausbreitung von Bränden vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind.
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Kosten/Leistung
Für die Brandverhütungsschau werden Gebühren nach dem jeweiligen zeitlichen Aufwand erhoben.Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Brandverhütungsschau (VwV Brandverhütungsschau vom 10.12.2004).Zugehörigkeit zu