Prüfaufträge
Für bestimmte Bauvorhaben ist neben einer statischen Berechnung und anderer bautechnischer Nachweise auch eine Prüfung derselben vorgeschrieben. Die Prüfung der bautechnischen Nachweise ist Aufgabe der Baurechtsbehörde. Für die Prüfung wird von der Baurechtsbehörde in aller Regel ein Prüfingenieur für Baustatik beauftragt, der auch die Bauüberwachung durchführt. Ob eine Prüfung erforderlich ist, wird in der Baugenehmigung dokumentiert. Sie ist gegebenenfalls Voraussetzung für die Baufreigabe.
Mitarbeiter
Verfahrensablauf
Für die Prüfung der bautechnischen Nachweise sind diese in zweifacher Ausfertigung der Baurechtsbehörde vorzulegen.Kosten/Leistung
Die Kosten der Prüfstatik sind vom Bauherrn zu tragen. Diese werden in der Regel vom Prüfstatiker direkt in Rechnung gestellt. Die Prüfgebühren richten sich nach dem Landesgebührengesetz.
Rechtsgrundlage
§ 17 der Verfahrensverordnung zur LandesbauordnungWeitere Hinweise
Die Schneelastzonen der Verwaltungsgemeinschaft und die charakteristischen Schneelasten sind der unten stehenden Broschüre zu entnehmen.Broschüre
Zugehörigkeit zu