Rathaus

Dienstleistung

Prüfaufträge

Für bestimmte Bauvorhaben ist neben einer statischen Berechnung und anderer bautechnischer Nachweise auch eine Prüfung derselben vorgeschrieben. Die Prüfung der bautechnischen Nachweise ist Aufgabe der Baurechtsbehörde. Für die Prüfung wird von der Baurechtsbehörde in aller Regel ein Prüfingenieur für Baustatik beauftragt, der auch die Bauüberwachung durchführt. Ob eine Prüfung erforderlich ist, wird in der Baugenehmigung dokumentiert. Sie ist gegebenenfalls Voraussetzung für die Baufreigabe.
Verfahrensablauf
Für die Prüfung der bautechnischen Nachweise sind diese in zweifacher Ausfertigung der Baurechtsbehörde vorzulegen.
Kosten/Leistung

Die Kosten der Prüfstatik sind vom Bauherrn zu tragen. Diese werden in der Regel vom Prüfstatiker direkt in Rechnung gestellt. Die Prüfgebühren richten sich nach dem Landesgebührengesetz.

Rechtsgrundlage
§ 17 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung
Weitere Hinweise
Die Schneelastzonen der Verwaltungsgemeinschaft und die charakteristischen Schneelasten sind der unten stehenden Broschüre zu entnehmen.
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