Rathaus

Dienstleistung

Hausnummervergabe

Der Eigentümer eines Gebäudes hat sein Gebäude mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummern werden in der Regel mit der Baugenehmigung vergeben. Änderungen sind im Einzelfall möglich. Eine Änderung der Hausnummer ist bei der Stadt Spaichingen zu beantragen und zu begründen.
Kosten/Leistung
Für die erstmalige Festlegung der Hausnummer werden keine Gebühren erhoben. Bei einer Änderung wird eine Gebühr in Höhe von 50.-€ erhoben.
Rechtsgrundlage

§ 126 Baugesetzbuch

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