Rathaus

Dienstleistung

Bußgeldverfahren

Bußgeldverfahren resultieren aus Ordnungswidrigkeiten des ruhenden und fließenden Straßenverkehrs oder sonstigen Ordnungswidrigkeiten und werden von der Bußgeldstelle der Stadtverwaltung Spaichingen bearbeitet, zum Beispiel:

  • Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (z.B. Halt – und Parkverbotsverstöße), Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unfälle
  • Verstoß gegen die städt. Polizeiverordnung (z.B. Nachtruhe)
  • Verstoß gegen das Meldegesetz (Verstoß gegen die Pflicht zur Anmeldung)
  • Verstoß gegen das Personalausweisgesetz (nicht im Besitz eines gültigen Ausweises)
  • Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz (unerlaubte Abgabe von Alkohol an Kinder)
  • Verstoß gegen das Waffengesetz (z.B. verbotenes Mitführen von Waffen)

 


Verfahrensablauf
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10.-  bis 55.- Euro erheben.

Das Verwarnungsverfahren ist auf einfache und rasche Erledigung ausgerichtet. Es unterliegt deswegen keiner förmlichen und rechtlichen Nachprüfung durch das Gericht.

Weigert sich der Betroffene, die Verwarnung anzunehmen oder das Verwarnungsgeld zu bezahlen, so wird über die Beschuldigung im Bußgeldverfahren entschieden, wobei zusätzliche Gebühren und Auslagen erhoben werden.
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK